WTL-Leckageortung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Fa. WTL Für Thermografie und Leckageortungsarbeiten

1. Bauthermografie

Thermografie ist eine Messtechnik mit der Oberflächen Temperaturen bildlich dargestellt werden können. Aufgrund der gemessen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes eines Gebäudes gezogen werden. Die einzelnen Leistungen für die Gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber Detailliert in einem Angebot oder in einer Preisliste mitgeteilt. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentanaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen. Für eine thermographische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzung vorhanden sein und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Firma WTL mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.

2. Leckageortung an Rohrsystemen

Thermografie, Horchgerät, Gasverfahren, Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten und Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu finden. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Gewissen sowie nach dem Augenblicklichen stand der Technik durch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine Ordnungsgemäße Leckageortung durchgeführt werden kann. Im Falle Unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits. Bei der Leckageortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, sofort geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann. Bei der Leckageortung können sich konstruktive bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagenbilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist. Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber. Bei vorhanden sein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, das mehrmals eine Leckageortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht.

3. Sonstige thermographische Untersuchungen

Bei anderen thermographischen Untersuchungen wie beispielsweise Fachwerkuntersuchungen, Anlageninspektion oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergeben sich dann aus dem speziellen Auftrag.

4. Aufrechnungen

Der Auftraggeber kann lediglich aufrechnen, wenn eine Forderung unbestritten oder Rechtskräftig festgestellt wurde.

5. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, in 64331 Weiterstadt und wird ansonsten gemäß §38 der Zivilprozessordnung gehandhabt.

6. Zahlungsbedingung

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen Gesetzlichen Höhe. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, abzugsfrei sofort zahlbar nach Rechnungserhalt.

7. Berechnungen

a) Leckageortung
Generell wird die Ortung einer Leckstelle gemäß unserer gültigen Preisliste pauschal berechnet und ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Sollten sich mehrere Leckstellen im Rohrsystem befinden und dadurch mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, wird je Ortstermin abgerechnet.

b) Leitungsortung / Gebäudethermografie
Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede angefangene weitere Stunde wird als volle Stunde verrechnet. Als Messtunde gelten die Gerätlaufzeiten einschließlich Auf- und Abbau der Geräte. Erforderliche Nebengeräte/ Nebenleistungen wie z.B. Hebebühne/ Absperrungen/ Genehmigungen etc., sind nicht enthalten. Kosten für Aufheizung/ Beheizung an zu Untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet.